Jule und Rechtsanwalt Michael Strumpen haben eine Gemeinsamkeit. Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes ist ihr Lieblingsartikel: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“.
Am 23.05.2019 feierte das Grundgesetz der Bunderepublik Deutschland seinen 70. Geburtstag.
Der Heidelberger Anwaltsverein nahm dies zum Anlass und organisierte auf dem Bismarckplatz einen Flashmob. Richter, Rechtsanwälte und Staatsanwälte verteilten sich als normale Passanten getarnt in der Menge. Punkt 13 Uhr zogen die rund 60 Juristen dann ihre Roben an und suchten mit Miniaturausgaben des Grundgesetzes das Gespräch mit den Passanten.
Zwei 8. Klassen der Leimbachtalschule waren mit ihren Lehrern extra zu dieser Feierstunde angereist. Nachdem sie im Gemeinschaftskundeunterricht bereits über das Thema Grundrechte gesprochen hatten, wurde nun eifrig mit den Fachleuten darüber diskutiert, ob es z.B. die Todesstrafe geben sollte oder ob das Grundgesetz trotz seiner 70 Jahre heute überhaupt noch immer aktuell ist.
Am Ende fuhren die 52 Schüler und ihre Lehrer, ausgestattet mit Grundgesetzen, zurück. Ein Tag an dem das theoretische Thema „Grundgesetz“ lebendig und aktiv erlebt und diskutiert werden konnte.